Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder in verschiedenen Ausschüssen des Landkreis Gießen, in die wir stimmberechtigte Vertreter entsenden.
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Gießen
Der Jugendhilfeausschuss nimmt gemeinsam mit der Verwaltung des Jugendamtes die Aufgaben des Jugendamtes wahr. Die Mitglieder kommen aus allen Bereichen der Jugendarbeit (Politik, Kirche, Freie Träger, Schule, Jugendgericht, Gewerkschaft, Sportjugend, Ortsjugendpflege, etc.). Er befasst sich insbesondere mit den aktuellen Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Außerdem beschäftigt er sich unter anderem mit dem haushalt (Finanzen) für den Bereich der Jugendhilfe, mit der Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Famlienhilfe, mit der Entscheidung über die Anerkennung oder dem Widerruf von Trägern der freien Jugendhilfe und stellt die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen am Landgericht auf.
Der Ausschuss tagt in der Regel vierteljährlich.
Der Jugendhilfeausschuss hat folgende Unterausschüsse berufen, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen:
- Fachausschuss Allgemeine Förderung der Jugendhilfe
- Fachausschuss Jugendhilfeplanung und -entwicklung
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